Besetzung öffentlichen Grundes

Abgabenpflichtig ist jede Besetzung öffentlichen Grundes auf Straßen, Plätzen sowie Alleen und die Besetzung von Privatflächen, auf denen ein öffentliches Durchgangsrecht besteht; außerdem ist die Besetzung des Untergrundes (Kabel- bzw. Rohrleitungen, Schächte, usw...) und des darüber liegenden Raumes abgabenpflichtig.

Zuständig