Verwaltungsunterlagen – Antrag um Zugang

Der Zugang zu Unterlagen ist das Recht, bei Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen, in Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen und Kopien davon zu erhalten.

Dienst aktiv

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Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es Privaten Zugang zu Verwaltungsunterlagen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten.

Für wen

Für Private, die interessiert sind Zugang zu Verwaltungsunterlagen zu erhalten.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Es muss im Antrag bezüglich der Verwaltungsunterlagen, zu denen der Zugang beantragt wird, begründet werden, dass für den Zugang ein direktes, konkretes und aktuelles Interesse besteht, welches einer rechtlich geschützten Stellung entspricht.

Was Sie erhalten

Sie erhalten Zugang zu den beantragten Verwaltungsunterlagen der öffentlichen Verwaltung.

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird der Zugang zu den Verwaltungsunterlagen gewährt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt. 

Kosten

Die Einreichung des Antrags ist kostenlos.

Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit).  Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben. 

Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.

Weitere mögliche Kosten sind:

  • kostenlos: betreffend allgemeine Verwaltungsunterlagen ausgenommen "Demografische Dienste"
  • Euro 20,00: heraussuchen von Unterlagen betreffend laufende und im Archiv aufbewahrte Bauakten

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Bauamt

Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf+39 0474 740662info@niederdorf.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2025, 11:33 Uhr