Der Bildungsausschuss muss der Gemeinde innerhalb 31. Jänner des Bezugsjahres ein Ansuchen um Finanzierung vorlegen.
Eine Kopie des Ansuchens und der Unterlagen ist vom Bildungsausschuss auch den im Bereich Weiterbildung zuständigen Landesämtern innerhalb derselben Frist zu übermitteln.