Gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe

Die Betriebserlaubnis zur Führung von gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben wird von der Gemeinde erteilt. Werden zudem Lebensmittel verarbeitet, ist gemeinsam mit dem Ansuchen auch die DIA-Meldung (Registrierung der Lebensmittelbetrieb) bei der Gemeinde einzureichen. Die Kosten hierfür betragen 50 € und sind an den Gesundheitsbezirk von Bruneck geschuldet.

Einstufung der gastgewerblichen Beherbergungsbetriebe
Die Beherbergungsbetriebe werden aufgrund ihrer Merkmale durch die Zuweisung von Sternen eingestuft. Dabei können Garnis, Pensionen, Gasthöfe, Motels und Hoteldörfer ein bis fünf Sterne und Residences zwei bis fünf Sterne erhalten.
Zum Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Zuständig

Formulare

DEU