Gastgewerbliche Schank- und Speisebetriebe

Sämtliche Meldungen wie Tätigkeitsbeginn, Rechtsnachfolge, Einstellung der Tätigkeit usw. müssen telematisch über den SUAP-Schalter abgewickelt werden. 

Die zertifizierten Anträge und Meldungen können auch über Mittelspersonen eingereicht werden (z.B. Wirtschaftsberater, Interessenverbände, Patronate).

Zum SUAP-Schalter der Gemeinde Niederdorf

Zuständig

DEU