Unterstützung der Bürger bei der Beantragung des SPID

Bekanntlich dürfen ab März 2018 die E-Gov-Accounts für den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen...

Veröffentlichungsdatum:

12.04.2018

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Bekanntlich dürfen ab März 2018 die E-Gov-Accounts für den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung nicht mehr verwendet werden. An deren Stelle tritt der SPID als einzige digitale Identität für die Zugriffe auf alle Online-Dienste der Gemeinden, des Landes und des Staates.

Die Bürger können den SPID über den Provider Poste Italiane beantragen und sich im örtlichen Postamt identifizieren lassen. Im Anhang finden Sie eine Anleitung zur Beantragung des SPID (persönliche digitale Identität) über die Post.

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Zuletzt aktualisiert: 20.03.2024, 08:31 Uhr

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