Öffentliche Veranstaltungen

Wer an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort eine Veranstaltung abhalten will, muss vorher um eine Bewilligung ansuchen. Großveranstaltungen und Veranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen, werden von der Landesverwaltung genehmigt. Alle anderen Genehmigungen fallen in die Zuständigkeit der Gemeinde.

Bei Veranstaltungen mit bis zu maximal 500 Gästen, die innerhalb 3.00 Uhr enden und im Betriebsinneren einer Einrichtung abgehalten werden, deren Eignung festgestellt wurde, ist eine einfache Meldung an den Bürgermeister möglich. Diese zertifizierte Meldung muss mindestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

Für Events oder Veranstaltungen mit einer Kapazität von mehr als 500 gleichzeitig anwesenden Personen ist die Tabelle für die Risikoberechnung auszufüllen und gemeinsam mit dem Ansuchen um Erlaubnis mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde einzureichen.

Zuständig

Formulare

DEU