Urlaub auf dem Bauernhof

Sämtliche Meldungen wie Tätigkeitsbeginn, Rechtsnachfolge, Einstellung der Tätigkeit usw. müssen telematisch über den SUAP-Schalter abgewickelt werden.
Die zertifizierten Anträge und Meldungen können auch über Mittelspersonen eingereicht werden (z.B. Wirtschaftsberater, Interessenverbände, Patronate).
Zum SUAP-Schalter der Gemeinde Niederdorf

Bei Zubereitung/Verabreichung von Lebensmitteln ist dies dem zuständigen Dienst für Hygiene über die SUAP-Meldung mitzuteilen (Kosten 50,00 €).

Die Urlaub auf dem Bauernhof – Betriebe, welche Beherbergungstätigkeiten ausüben, werden mit 1 bis 5 Blumen eingestuft.
Jeder Urlaub auf dem Bauernhof-Betreiber muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Beherbergungstätigkeit (Meldung des Tätigkeitsbeginns beim Lizenzamt der Gemeinde) um die Einstufung bei der Abteilung Landwirtschaft, Amt für ländliches Bauwesen ansuchen.
Zum Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Zuständig

DEU