Aufenthaltsabgabe

Dekret über die Regelung der Aufenthaltsabgabe in Villen, Wohnungen und anderen Unterkünften zu touristischen Zwecken.

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Veröffentlichungsdatum

21.10.2021

Beschreibung

Das Dekret des Präsidenten des Regionalausschusses vom 24. Juni 1983 genehmigt die Durchführungsverordnung zur Aufenthaltsabgabe für Gäste, die vorübergehend in Villen, Wohnungen oder ähnlichen Unterkünften in touristischen Gebieten Südtirols übernachten. Es legt die Voraussetzungen, die Bemessungsgrundlage und die Klassifizierung der Wohneinheiten fest, einschließlich Kriterien wie Lage, Ausstattung und bauliche Qualität. Die Abgabe ist jährlich zu entrichten.

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Steueramt

Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf+39 0474 740665info@niederdorf.eu

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Veröffentlichungsdatum

21.10.2021

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 11:55 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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Pfarrbrief mit Gottesdienstordnung, Seelsorgeinformationen und Terminen für Niederdorf, St. Veit, Toblach...