D.LH. 29-2017 Verordnung zur Regelung des Trinkwassertarifes

Das Dekret regelt die Trinkwassertarife in Südtirol und schafft einheitliche, transparente Kriterien für deren Berechnung.

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Veröffentlichungsdatum

22.10.2021

Beschreibung

Das Dekret legt fest, wie Gemeinden in Südtirol die Gebühren für Trinkwasserdienstleistungen berechnen sollen – von der Wasserentnahme über die Verteilung bis zur Verbrauchsmessung. Es definiert zulässige Kosten, Tarifsysteme für Haushalte und Betriebe, Obergrenzen für Tarifsteigerungen sowie soziale Erleichterungen bei finanzieller Bedürftigkeit. Ziel ist eine nachhaltige und gerechte Wasserbewirtschaftung unter Berücksichtigung von EU-Richtlinien und Klimaschutzmaßnahmen.

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Veröffentlichungsdatum

22.10.2021

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 12:18 Uhr

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