(GIS) Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer

Das Dokument legt fest, wie die Immobiliensteuer GIS in Niederdorf ab 2025 berechnet wird, mit Ausnahmen, Erleichterungen und Aufschlägen.

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Veröffentlichungsdatum

04.03.2026

Beschreibung

Die Gemeinde Niederdorf regelt in dieser Verordnung die GIS-Steuer für Wohnungen, Baugrundstücke und spezielle Gebäudetypen ab dem Jahr 2025. Es gibt Steuerbefreiungen und Erleichterungen, zum Beispiel bei Vermietung, Nutzung durch Verwandte oder leerstehenden Wohnungen. Bestimmte Immobilien zahlen höhere Steuersätze, wenn sie nicht genutzt werden oder besondere Kriterien nicht erfüllen.

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Kontakt

Steueramt

Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf+39 0474 740665info@niederdorf.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

04.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 04.03.2026, 10:33 Uhr

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