Gemeinde Niederdorf GIS-Gebührenkodize F24 ab 18.05.2020

Übersicht der neuen Steuerkodizes für GIS-Zahlungen ab Mai 2020 in Niederdorf.

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Veröffentlichungsdatum

22.10.2021

Beschreibung

Mit Wirkung ab dem 18. Mai 2020 hat die Agentur der Einnahmen neue Steuerkodizes für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt, die für verschiedene Immobilienarten und Zahlungskomponenten wie Zinsen und Strafen gelten. Die bisherigen IMU-Kodizes bleiben weiterhin gültig, insbesondere für Zahlungen früherer Steuerjahre, wodurch eine parallele Anwendung beider Kodexsysteme möglich ist. Die Gemeinde Niederdorf stellt diese Kodizes für eine korrekte F24-Erfassung bereit.

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Steueramt

Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf+39 0474 740665info@niederdorf.eu

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Veröffentlichungsdatum

22.10.2021

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 08:24 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Vereinbarung zwischen Körperschaften

Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...

Pfarrbrief

Pfarrbrief mit Gottesdienstordnung, Seelsorgeinformationen und Terminen für Niederdorf, St. Veit, Toblach...