Verordnung betreffend den Zustelldienst

Gemeindeverordnung zur Durchführung, Verwaltung und Dokumentation von amtlichen Zustellungen.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

11.11.2020

Beschreibung

Die Gemeinde Niederdorf regelt mit dieser Verordnung die Zustellung eigener und fremder Rechtsakte gemäß Regionalgesetz Nr. 2/2018. Zustellungen können durch geschulte Gemeindebedienstete oder externe Dienstleister erfolgen und müssen ordnungsgemäß protokolliert werden. Die Verordnung enthält detaillierte Bestimmungen zur Zustellform, Berichterstellung, Dokumentation, Verwendung elektronischer Zustellung und Organisation des Zustelldienstes, inklusive Voraussetzungen für Zustellungen im Auftrag anderer Körperschaften.

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Kontakt

Ortspolizei

Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf+39 0474 745133info@niederdorf.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

11.11.2020

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 11:50 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Vereinbarung zwischen Körperschaften

Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...

Pfarrbrief

Pfarrbrief mit Gottesdienstordnung, Seelsorgeinformationen und Terminen für Niederdorf, St. Veit, Toblach...