Verordnung über den Handel auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet

Die Verordnung regelt Handelstätigkeiten auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Niederdorf, inklusive Märkte, Standplätze und Gebühren.

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Veröffentlichungsdatum

31.01.2019

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Niederdorf definiert die Bedingungen, unter denen gewerbliche Tätigkeiten auf öffentlichen Flächen ausgeübt werden dürfen. Sie regelt Standplätze für den Tagesverkauf und den Monatsmarkt, legt Kriterien für die Vergabe, Gebühren, Reinigungsdienste und Verkaufszeiten fest. Ziel ist es, ein transparentes und geordnetes Marktwesen sicherzustellen, das den lokalen Bedürfnissen gerecht wird.

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Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf+39 0474 745133info@niederdorf.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

31.01.2019

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 07:43 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Vereinbarung zwischen Körperschaften

Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...

Pfarrbrief

Pfarrbrief mit Gottesdienstordnung, Seelsorgeinformationen und Terminen für Niederdorf, St. Veit, Toblach...