Verordnung über die Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Verordnung regelt Anwendung, Höhe, Befreiungen und Verwaltung der Gemeindeaufenthaltsabgabe in Niederdorf ab 2025.

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Veröffentlichungsdatum

30.12.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Niederdorf konkretisiert mit dieser Verordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erhebung der Gemeindeaufenthaltsabgabe nach Landesgesetz und Dekret. Besteuert werden Nächtigungen in verschiedenen Unterkunftsarten, wobei Abgabepflicht, Substitute, Befreiungen und Höhe der Abgabe definiert sind. Zusätzlich regelt die Verordnung Melde- und Zahlungspflichten, Kontrollen, Rückerstattungen, Sanktionen sowie die Zuweisung der Einnahmen und die Einhaltung von Qualitätskriterien bei Beherbergungsbetrieben – mit dem Ziel, die lokale Tourismusfinanzierung transparent, effizient und gesetzeskonform umzusetzen.

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Veröffentlichungsdatum

30.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 08:02 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Vereinbarung zwischen Körperschaften

Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...

Pfarrbrief

Pfarrbrief mit Gottesdienstordnung, Seelsorgeinformationen und Terminen für Niederdorf, St. Veit, Toblach...