Verordnung über die Gewährung von Beiträgen

Die Verordnung regelt Verfahren, Formen und Kriterien für die Beitragsvergabe der Gemeinde Niederdorf an Körperschaften und Private.

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Veröffentlichungsdatum

11.05.2021

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Niederdorf definiert die Gewährung von Beiträgen in fünf Kategorien: laufende, einmalige und Investitionsbeiträge, Maßnahmen zur Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter sowie Sachleistungen. Sie legt das gesamte Verfahren fest – von Antrag, Prüfung und Entscheidung bis zur Auszahlung – unter Berücksichtigung definierter Kriterien, förderbarer Bereiche und berechtigter Antragsteller. Ziel ist eine geregelte, transparente und bedarfsorientierte Unterstützung öffentlicher oder gemeinnütziger Vorhaben durch finanzielle Zuwendungen der Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

11.05.2021

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 08:03 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Vereinbarung zwischen Körperschaften

Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...

Pfarrbrief

Pfarrbrief mit Gottesdienstordnung, Seelsorgeinformationen und Terminen für Niederdorf, St. Veit, Toblach...