Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen

Die Verordnung regelt die zwangsweise Einhebung kommunaler Einnahmen nach erfolgloser freiwilliger Zahlung.

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Veröffentlichungsdatum

05.03.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Niederdorf regelt mit dieser Verordnung die zwangsweise Einhebung ihrer Einnahmen, wenn vorherige Zahlungsaufforderungen unbeantwortet bleiben. Sie betrifft auch abhängige Körperschaften und Betriebe, die den Dienst über die Südtiroler Einzugsdienste AG abwickeln. Die Verordnung verweist zur Definition und Durchführung auf das einschlägige Landesdekret Nr. 36 vom 23.10.2023.

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Veröffentlichungsdatum

05.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 08:11 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Vereinbarung zwischen Körperschaften

Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...

Pfarrbrief

Pfarrbrief mit Gottesdienstordnung, Seelsorgeinformationen und Terminen für Niederdorf, St. Veit, Toblach...