Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Die Verordnung legt Kriterien fest, nach denen bestimmte nicht gefährliche Sonderabfälle als hausmüllähnlich eingestuft und entsprechend verwertet werden können.

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Veröffentlichungsdatum

05.03.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Niederdorf regelt mit dieser Verordnung die Gleichstellung bestimmter nicht gefährlicher Sonderabfälle mit Hausmüll, sofern sie in Zusammensetzung und Herkunft vergleichbar sind. Diese hausmüllähnlichen Abfälle – auch aus landwirtschaftlicher Tätigkeit – dürfen bis zu festgelegten Mengen über Recyclinghöfe oder alternative Sammelsysteme einer Verwertung zugeführt werden. Grundlage sind die Landesgesetzgebung sowie die einschlägigen Anhänge des nationalen Umweltdekrets.

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Veröffentlichungsdatum

05.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 08:15 Uhr

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