Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzung auf Märkten

Die Verordnung regelt die Vermögensgebühr für Konzessionen, Werbeanlagen und die Nutzung von Marktflächen innerhalb der Gemeinde.

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Veröffentlichungsdatum

04.03.2026

Beschreibung

Die Gemeinde Niederdorf erhebt eine Vermögensgebühr für die Nutzung öffentlicher Güter wie Werbeanlagen, Marktstände oder andere kommunale Flächen. Die Verordnung regelt das Verfahren zur Antragstellung und Genehmigung von Konzessionen und Ermächtigungen sowie die Pflichten der Antragsteller. Zusätzlich werden die Kriterien zur Berechnung der Gebühren und die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen klar festgelegt

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Steueramt

Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf+39 0474 740665info@niederdorf.eu

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Veröffentlichungsdatum

04.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 04.03.2026, 10:29 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Vereinbarung zwischen Körperschaften

Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...

Pfarrbrief

Pfarrbrief mit Gottesdienstordnung, Seelsorgeinformationen und Terminen für Niederdorf, St. Veit, Toblach...