Gemeindekommission für Landschaft

Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Niederdorf

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Beschreibung

Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründet, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 9. April 2020 Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Arch. Markus Tauber

Sachverständiger für Landschaft (Ersatzvorsitzender GKRL Sektion Bauwesen)

Georg Tschurtschenthaler

Sachverständiger für Land und Forstwirtschaft

Mitglieder

Georg Tschurtschenthaler

Sachverständiger für Land und Forstwirtschaft

Arch. Markus Tauber

Sachverständiger für Landschaft (Ersatzvorsitzender GKRL Sektion Bauwesen)

Carmen Plaseller

Sachverständigerin für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Geom. Karl Höller

Sachverständiger Raumplanung

dott.ssa Marianne Erlacher

Sachverständigerin für Naturgefahren

Arch. Yvonne Kreithner

Sachverständige für Baukultur

Orte

Gemeinde Niederdorf

VON-KURZ-PLATZ 5, 39039 NIEDERDORF

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 09:05 Uhr