Niederdorf Newshttps://www.niederdorf.eu/Syndicated Niederdorf NewsTue, 19 Mar 2024 07:15:55 +0100https://www.niederdorf.eu/system/web/news.aspx?menuonr=225052151&detailonr=225518250-2419Deutschkurs für Anfänger<img src="https://www.niederdorf.eu/system/web/GetImage.ashx?fileid=1361758&mode=T&width=640&height=480" alt="weiterbildung" ><p>Interessierte können sich zum Deutschkurs für Anfänger mit Elfriede Rieder anmelden.</p><p>Start: 08.03.2024 (10 Einheiten)</p><p>freitags von 17:00 bis 18:30 Uhr in der Grundschule von Niederdorf</p><p>Anmeldung und Information</p><p>Tel: 346 6326185</p><p>E-mail: <a href="mailto:bibliothek@niederdorf.eu">bibliothek@niederdorf.eu</a></p><p>Anmeldung bis 01.03.2024</p>Wed, 14 Feb 2024 10:08:00 +0100https://www.niederdorf.eu/system/web/news.aspx?menuonr=225052151&detailonr=225518246-2419Traumsommer Niederdorf<img src="https://www.niederdorf.eu/system/web/GetImage.ashx?fileid=1361756&mode=T&width=640&height=480" alt="Sommerbetreuung" ><p>Die Sommerbetreuung für Kindergarten- und Grundschulkinder findet in Niederdorf statt.</p><p>Alle weiteren Informationen unter <a href="https://kits.somnias.it/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.kits.somnias.it</a></p>Wed, 14 Feb 2024 09:50:00 +0100https://www.niederdorf.eu/system/web/news.aspx?menuonr=225052151&detailonr=225517966-2419Edyna: Intelligente Stromzähler für Niederdorf<img src="https://www.niederdorf.eu/system/web/GetImage.ashx?fileid=1361419&mode=T&width=640&height=480" alt="Edyna" ><p>Ab März 2024 wird Edyna, der größte Stromverteiler Südtirols, in der Gemeinde Niederdorf die bestehenden Stromzähler durch intelligente Zähler der neuen Generation ersetzen.<br><strong>Das Projekt</strong><br>Edyna, entstanden aus der Fusion von SELNET und AEW Netz, führt eine Zähleraustauschaktion durch, bei der bis Ende 2024 bei allen 238.000 Kunden in Südtirol intelligente Zähler installiert werden sollen. Das Projekt startete im Jahr 2020 und bis heute wurden bereits über 100.000 neue Smart Meter in mehr als 30 Südtiroler Gemeinden aktiviert.<br><strong>Die Vorteile der Smart Meter</strong><br>Die Smart Meter ebnen mit ihren fortschrittlichen Funktionen den Weg für neue technologische Entwicklungen in Hinblick auf Energieeinsparung und Hausautomation. Die neuen Zähler ermöglichen eine genauere Kontrolle des eigenen Energieverbrauchs, denn die Kunden können ihren Verbrauch viertelstündlich aktualisiert einsehen. Dank der intelligenten Zähler kann Edyna den Betrieb des Stromnetzes und die Erkennung von eventuellen Unterbrechungen optimieren und dadurch die Qualität seiner Dienstleistungen weiter steigern.<br><strong>So erfolgt der Austausch</strong><br>Datum und Uhrzeit des Austauschs werden durch einen Aushang an der Straße oder am Gebäude mindestens fünf Tage vorher bekannt gegeben. Der Austausch erfolgt kostenlos: Es ist weder eine Zahlung zu entrichten noch irgendein Dokument zu unterschreiben. Nach erfolgtem Austausch hinterlässt Edyna im Briefkasten jedes Kunden eine kurze Bedienungsanweisung mit den wichtigsten Informationen zum neuen Zähler.<br><strong>Wichtige Informationen</strong><br>    • Der Austausch erfolgt kostenlos.<br>    • Es ist eine kurze Stromunterbrechung erforderlich.<br>    • Die Mitarbeiter von Edyna sind mit einem Erkennungsausweis ausgestattet, dessen Echtheit die Kunden über die Grüne Nummer 800 221 999 überprüfen können.<br>    • Die Anwesenheit des Kunden ist für den Austausch nicht erforderlich, es sei denn, der Zählerraum ist sonst nicht zugänglich.<br><br>Weitere Informationen auf der Website von Edyna</p>Fri, 09 Feb 2024 11:45:00 +0100https://www.niederdorf.eu/system/web/news.aspx?menuonr=225052151&detailonr=225512498-2419Erneuerung der Gemeindewebseite<img src="https://www.niederdorf.eu/system/web/GetImage.ashx?fileid=1253152&mode=T&width=640&height=480" alt="Grundbuchs- und Katasterauszug online" ><p>Aufgrund neuer Bestimmungen, die die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf gesamtstaatlicher Ebene vorantreiben sollen, wurden für die Webseiten die staatlichen Richtlinien übernommen, welche im Rahmen der Finanzierung über das PNRR - Projekt 1.4.1 für die Gemeinden vorgesehen sind. </p><p>Um die Finanzierung zu erhalten, müssen Vorgaben umgesetzt und Qualitätskriterien eingehalten werden - dies erfolgt erst nach einer eingehenden Prüfung. </p><p>Der Prozess dazu ist noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Wochen und Monaten wird noch an der Fertigstellung gearbeitet. Hier handelt es sich um einen komplexen und aufwendigen Prozess, weshalb wir um Ihre Geduld bitten. </p><p>Viele Inhalte befinden sich nicht mehr am gewohnten Platz - sind aber nach wie vor vorhanden.</p><p><strong>Was sind die großen Neuerungen? </strong></p><p>Die Menüstruktur ist in weiten Teilen für alle Städte und Gemeinden in ganz Italien nun identisch; die verwendeten Begrifflichkeiten wurden vereinheitlicht; </p><p>die Inhalte, welche z.B. bei den Organen, Abteilungen, Personen, News angezeigt werden, entsprechen den staatlichen Vorgaben; </p><p>Tags: alle Inhalte müssen möglichst mit Tags (Themen) versehen werden; </p><p>die wichtigsten Menüpunkte sind nun in der Fußzeile zu finden; </p><p>die Suche wurde an die neuen Vorgaben angepasst und erweitert; </p><p>demnächst werden Onlinedienste, sowie weitere Dienstbeschreibungen freigeschalten - immer im Rahmen der staatlichen Vorgaben </p><p>Die große Herausforderung war und ist es, den Bürgern den bekannten Komfort auch mit der neuen Seite bieten zu können, sowie diesen noch zu verbessern. </p><p>Künftig wird es möglich sein, immer mehr Dienste online über die Webseite abzuwickeln. </p><p>Nichts destotrotz bleibt es immer ein Auftrag und ein Bestreben, nach Möglichkeit dem Bürger alle Dienstleistungen auch offline - analog anbieten zu können. </p><p>Die Umstellung auf die neue Webseite ist nicht nur für den Benutzer derselben, sondern auch für die Redakteure in der Gemeinde neu und stellt zudem eine große Herausforderung zur "normalen" Bürotätigkeit dar. </p><p>Hinter uns liegen viele Stunden an Schulungen, Workshops und Arbeitsstunden für die Anpassung der vielen Inhalte, welche Sie auf der Webseite sehen. </p><p>Nachdem Sie als Bürger nun auch Instrumente zur Verfügung haben, um uns auf nichtfunktionierende Inhalte oder Probleme hinzuweisen, ersuchen wir Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.</p><p>Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. </p><p>Ihre Gemeindeverwaltung</p>Wed, 31 Jan 2024 08:43:00 +0100https://www.niederdorf.eu/system/web/news.aspx?menuonr=225052151&detailonr=225510538-2419Ukraine-Krise/Geflüchtete: Begünstigungen GIS und Müllgebühr – weitere Verlängerung<img src="https://www.niederdorf.eu/system/web/GetImage.ashx?fileid=1359538&mode=T&width=640&height=480" alt="Begünstigungen" ><p><strong>Befreiung von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) und teilweise Reduzierung der Müllgebühr für den Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis zum 31.&nbsp;Dezember&nbsp;2024</strong></p><p>Mit der <strong>Dringlichkeitsmaßnahme</strong> des Landeshauptmannes bei Gefahr im Verzug vom <strong>18</strong><strong>. Jänner 202</strong><strong>4</strong><strong>, Nr.&nbsp;</strong><strong>2</strong> wurden die mit den Dringlichkeitsmaßnahmen Nr. 2/2023 und Nr. 3/2023 vorgesehenen Befreiungen und Begünstigungen verlängert. <strong>Natürliche Personen</strong>, die Besitzer einer <strong>Wohnung</strong> sind und diese <strong>unentgeltlich</strong> den aufgrund der aktuellen schweren internationalen Krise aus der Ukraine kommenden Bürgern im Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2024 <strong>zur Verfügung stellen</strong>, sind für diesen Zeitraum für diese Wohnung von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) befreit.</p><p>Die <strong>aus der Ukraine ankommenden Bürger</strong> müssen bei der zuständigen Quästur die Anwesenheitserklärung eingereicht oder eine Aufenthaltsgenehmigung für den vorübergehenden Schutz haben.</p><p>Zum Zwecke der Anwendung der obgenannten Befreiung muss der Entleiher/die Entleiherin auch für <strong>sämtliche Nebenspesen</strong> aufkommen, die für die Nutzung der Wohnung anfallen (Kosten für Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung und andere).</p><p>Das <strong>Anrecht</strong> auf diese <strong>Befreiung</strong> muss mit einer vom Entleiher/von der Entleiherin und vom Leihnehmer/von der Leihnehmerin unterzeichneten <strong>Eigenbescheinigung</strong>, die bei der zuständigen Gemeinde, <strong>bei sonstigem Verfall, bis zum 31. Jänner&nbsp;</strong><strong>202</strong><strong>5</strong><strong>&nbsp;eingereicht</strong> werden muss, nachgewiesen werden.</p><p>Für die oben definierten Wohnungen wird für den Zeitraum der effektiven Befreiung von der Gemeindeimmobiliensteuer zudem die <strong>verhältnismäßige Reduzierung der mengenabhängigen Abfallgebühr</strong> - bereinigt um die von Gemeinde festgelegten Mindestentleerungsmenge - gewährt.</p><p><br></p><p><a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=905341&t=1706192060" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">Vordruck für die Eigenbescheinigung in deutscher und ukrainischer Sprache</a></p><p><a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=905339&t=1706192059" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">Vordruck für die Eigenbescheinigung in italienischer Sprache</a></p><p><a href="https://newspool.gem2go.page/system/web/getDocument.ashx?fileid=905340&t=1706192060" class="fr-file fal fa-file-pdf jsFileTypePDF">Vordruck für die Eigenbescheinigung in englischer Sprache</a></p>Fri, 26 Jan 2024 11:28:17 +0100