Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten Bautätigkeit.
Sekretariatsgebühren gemäß Gesetzesdekret vom 18.01.1993, Nr. 8, umgewandelt in das Gesetz vom 19.03.1993, Nr. 68
Zuletzt aktualisiert: 07.05.2024, 11:12 Uhr